Friseurgutachter

Sachgebiete

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AUSNAHMEBEWILLIGUNGS- GUTACHTEN NACH § 7, 8 und 9

Vorraussetzung

Für die Selbstständigkeit im Friseur-Handwerk ist grundsätzlich die abgeschlossene Meisterprüfung notwendig. Alternativ kann eine Selbstständigkeit auch mit einer sogenannten Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HwO (Handwerksordnung) oder einer sogenannten Ausübungsberechtigung gem. § 7b HwO aufgenommen werden. Eine weitere Möglichkeit stellt die Einstellung eines Betriebsleiters dar.
Für eine Ausnahmebewilligung benötigen Sie einen Ausnahmegrund. Dieser kann beispielsweise im fortgeschrittenen Lebensalter (ab 47 Jahren) liegen. Oder man beschränkt die Ausnahmebewilligung auf eine einzelne Tätigkeit aus dem Handwerk.

Sachkundeprüfungen in Theorie und Praxis

Im Rahmen der Ausnahmebewilligung ist grundsätzlich auch eine sog. Sachkundeprüfung abzulegen. Diese ist in drei Teile gegliedert (Fachtheorie und -praxis sowie ein kaufmännisch-rechtlicher Teil). Damit Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, muss die Prüfung insgesamt mit mindestens ausreichender Leistung bestanden werden. Der Besuch der Meisterschule kann, je nach Antrag, ebenfalls erforderlich sein.
(Quelle: www.existenzgruender.de)

Unsere Leistungen im Bereich der Sachkundeprüfung

Praxis:

Arbeitsproben in allen praktischen Gebieten.

Theorie:

In fachlichen, kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gebieten
Prüfungen zur Erteilung der Ausnahmebewilligung und zur Eintragung in die Handwerksrolle
Abnahme aller Sachkundeprüfungen in den Verfahren § 7, § 8 und § 9 HwO
zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung.

 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir beraten Sie gerne.

Privatgutachten

Wenn es zu einem Streit zwischen zwei Privatpersonen kommt, kann zu jedem Zeitpunkt ein Sachverständiger von einer der beiden Parteien einberufen werden. Hier ist es wichtig, zu wissen, dass der Sachverständige von einer Privatperson angefordert wird.
[read_more id=“1″ more=“Mehr anzeigen“ less=“Weniger anzeigen“]Auch ohne Konflikt zwischen zwei Parteien kann ein Privatgutachten in Auftrag gegeben werden.

Themen für Privatgutachten sind zum Beispiel:

Dauerwellen & Dauerglättung
Färben & Blondieren
Haarverlängerung & Haarverdichtung
Produktanalysen
Standortanalysen
Bewertung von Friseurbetrieben & Unternehmen im Friseurhandwerk[/read_more]

Gerichtsgutachten

Bei einem Gerichtsgutachten handelt es sich um einen Sachverhalt, bei dem ein Sachverständiger von der Seite eines Gerichts einberufen wird. Solch ein Gutachten zum Einsatz, wenn es innerhalb eines Rechtsstreits zu einer Bewertung kommen soll. Oft geht es darum, eine Art von Mangel festzustellen und durch einen Sachverständigen und ein entsprechendes Gutachten bestätigen zu lassen. Dementsprechend handelt es sich stets um eine besondere Form der Überprüfung. Allerdings ist es nicht zwingend nötig, in diesem Fall einen Anwalt hinzu zu ziehen, je nach Schwere des jeweiligen Sachverhalts ist dies jedoch ratsam.
Wichtig: Das Gericht wählt den Sachverständigen/ Sachverständige aus. Der Antragssteller hat jedoch die Möglichkeit, einen Wunsch bzw. Vorschlag zu äußern.

Gerichtliche Gutachten werden erstellt, in dem anhand einer eingehenden Analyse der Haare festgestellt wird, ob und wie stark das Haar und die Kopfhaut beispielsweise durch eine Dauerwelle/ Dauerglättung, Färben oder Blondieren/ Tönen geschädigt wurde. Auch Unstimmigkeiten bei Zweitfriseuren oder Haarverlängerungen und -verdichtungen, können der Grund für eine gerichtliche Auseinandersetzung sein.

Als öffentlich bestelle und vereidigte Sachverständige im Friseurhandwerk, stellen wir das Auge des Richters dar und beantworten alle fachlichen Fragen und Aufträge. Wir erstellen Sachverständigengutachten für Gerichte in der gesamten Republik Deutschland.

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Haaranalysen und Laborarbeiten

Haaranalytik, auch Haaranalyse genannt, ist die Bezeichnung für eine chemische Analyse einer Haarprobe. Das Haar dient als leicht zugänglicher Biomonitor, in dem viele körperfremde Verbindungen in signifikant höherer Konzentration als in anderen Organen eingelagert werden. Der Begriff Haaranalytik selbst gibt jedoch keine Auskunft über das letztlich verwendete Analysenverfahren.

Bevor eine Analyse erfolgt, findet im Vorfeld eine Klärung der Rahmenbedingungen und Umstände ab. Hierbeisollen unter anderem Fragen zur Reinigung und Haarpflege, zu Gewohnheiten beim Haarstyling und über eventuell bestehende Probleme beantwortet werden. Für die Haaranalyse selbst, werden ca. 10-15 Haare von 3-5 Stellen am Kopf entnommen (inkl. Wurzel). Diese werden entweder vor Ort geprüft oder von einem externen Labor analysiert.

Folgende Analysen bieten wir an:

– Haaroberflächenanalyse
– Beschaffenheitsmessungen von Haut & Haaren
– Bestimmung des PH-Wertes
– Bestimmung des Fettgehaltes
– Bestimmung der Feuchtigkeit
– Bestimmung des Schädigungsgrades
– UV- Beständigkeit von Haarfarben
– Schuppen und Anti- Schuppen Wirkung
– Bestimmung der Feuchtigkeit Balance
– Restrukturierungsmöglichkeits-Analyse
– Rasterelektronenmikroskopie Untersuchung (REM)
– Remihaar Prüfgerät Untersuchung

Sie haben Fragen zu einer unserer Analysen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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Beweissicherung

Das Beweissicherungsverfahren im deutschen Zivilrecht ist ein gerichtliches Verfahren, das dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, zu dem Zweck aufgrund der gewonnenen Ergebnisse z. B. ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund kann der Verlust von Beweismitteln wegen der Dauer des Verfahrens (z.B. die geschädigten aber trotz allem nachwachsenden Haare) sein.

Privatgutachten sind vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter einseitiger Parteivortrag, da dieser nicht die Unabhängigkeit eines gerichtlich bestellten Gutachters gewährleistet.

Mediationsdienst

Bei der Mediation handelt es sich um ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Als Sachverständige gehört es mit zu unseren Aufgaben, den einzelnen Parteien zu einer außergerichtlichen und einvernehmlichen Lösung zu verhelfen.
Wir bieten Ihnen fachlich kompetentes Wissen und jahrzehntelange Erfahrung bei der Konfliktlösung an. Lösungen sind nur dann möglich, wenn sowohl die Situation als auch die Position der Parteien aufgezeigt und analysiert werden.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir beraten Sie gerne.

Hilfestellung bei der Produktentwicklung

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PRODUKTAUSWAHL

Gerne beraten wir Sie bei der Ausstattung und Einrichtung Ihres Salons.

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